Richtig oder falsch? Die DSGVO ist nicht nur ein Datenschutzgesetz, sondern auch ein Menschenrechtsgesetz.
- Richtig
- Falsch
Erläuterung:
Die ausgewählte Antwort ist korrekt. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist nicht nur ein Datenschutzgesetz, sondern auch ein Menschenrechtsgesetz. Die DSGVO wurde entwickelt, um das Datenschutzrecht in der Europäischen Union zu harmonisieren und den Schutz personenbezogener Daten zu stärken. Sie gewährt den EU-Bürgern und -Bürgerinnen bestimmte Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, wie das Recht auf Information, das Recht auf Zugang zu den eigenen Daten, das Recht auf Berichtigung und Löschung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Durch die Stärkung der Kontrolle über ihre persönlichen Informationen und die Festlegung klarer Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten trägt die DSGVO dazu bei, die Grundrechte und -freiheiten der Einzelpersonen zu schützen. Damit geht die DSGVO über den bloßen Datenschutz hinaus und trägt dazu bei, das Recht auf Privatsphäre und den Schutz persönlicher Daten als grundlegendes Menschenrecht zu stärken.