Ein Manager für digitales Marketing ist für einen großen Versicherungskonzern tätig und möchte die KI durch selbst erhobene Daten unterstützen. Welche Frage muss geklärt werden, bevor er diese Daten einsetzen kann?
- Setzen wir selbst erstellte Daten korrekt und im Einklang mit den lokalen Vorschriften zur Datenerhebung und zum Datenschutz ein?
- Wie viel Speicherkapazität steht jedem Mitglied des Marketingteams auf seinem firmeneigenen Gerät zur Verfügung?
- Wie können wir anhand der Richtlinien zur Datenerhebung Kunden dazu motivieren, möglichst viele Informationen freizugeben?
- Wie lassen sich diese Daten möglichst schnell einsetzen, auch wenn das bedeutet, dass wir uns nicht mit anderen Teams abstimmen können?
Erläuterung:
Bevor der Manager für digitales Marketing selbst erhobene Daten zur Unterstützung der KI einsetzen kann, muss sichergestellt werden, dass diese Daten korrekt und im Einklang mit den lokalen Vorschriften zur Datenerhebung und zum Datenschutz verwendet werden. Dies ist entscheidend, um rechtliche und ethische Standards einzuhalten und potenzielle rechtliche Konsequenzen oder Datenschutzverletzungen zu vermeiden. Die Einhaltung der lokalen Datenschutzgesetze, wie etwa der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Europa oder anderer regionaler Regelungen, stellt sicher, dass alle Daten sicher und verantwortungsbewusst verarbeitet werden. Nur durch diese rechtlichen Rahmenbedingungen kann gewährleistet werden, dass die Nutzung der Daten im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen steht und das Vertrauen der Kunden nicht gefährdet wird. Der Schutz personenbezogener Daten ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein zentraler Bestandteil des Kundenvertrauens und der Unternehmensreputation. Daher ist die Überprüfung der korrekten Nutzung von Daten im Hinblick auf die lokalen Vorschriften eine unverzichtbare Voraussetzung, bevor die Daten zur Optimierung der KI-gestützten Systeme und Marketingstrategien verwendet werden können.