Was passiert, wenn ein Anspruch, gegen den Einspruch erhoben wurde, mehr als 30 Tage lang in deiner Warteschlange bleibt?
- Der Anspruch wird um weitere 30 Tage verlängert.
- Der Anspruch wird zurückgezogen.
- Der Anspruch wird standardmäßig auf „Sperren“ gesetzt. Anschließend kann Beschwerde dagegen eingeleitet werden.
- Es passiert gar nichts, da ein Anspruch für unbestimmte Zeit in der Warteschlange verbleiben kann.