Richtig oder falsch? Umsatzbeteiligungen für prominente Influencerinnen und Influencer werden üblicherweise bei 5 % angesetzt.
- Richtig
- Falsch
Erläuterung: Falsch.
Die Aussage, dass Umsatzbeteiligungen für prominente Influencerinnen und Influencer üblicherweise bei 5 % angesetzt werden, ist nicht korrekt. Tatsächlich variiert die Höhe der Umsatzbeteiligung je nach verschiedenen Faktoren, einschließlich der Bekanntheit des Influencers, der Art der Produkte oder Dienstleistungen, die beworben werden, und den Verhandlungen zwischen der Marke und dem Influencer. Während 5 % eine mögliche Beteiligungsrate sein können, ist sie nicht als üblich oder standardisiert anzusehen. Die Umsatzbeteiligung kann je nach den spezifischen Umständen und Vereinbarungen erheblich variieren und kann auch in Form von festen Beträgen, Provisionen oder anderen Vereinbarungen erfolgen. Daher ist die Aussage ‘Falsch’, da sie die Vielfalt der möglichen Umsatzbeteiligungsmodelle für prominente Influencerinnen und Influencer nicht angemessen widerspiegelt.