Sie nehmen an einer Erstpreisauktion mit Mindestgebot für plattformübergreifendes Inventar in Display & Video 360 teil. Mit 10,00 € sind Sie der Höchstbietende. Wie viel bezahlen Sie für die Impressionen?
- 10,01 €
- 10,00 €
- 9,99 €
- 5,00 €
Erläuterung:
Bei einer Erstpreisauktion mit Mindestgebot für plattformübergreifendes Inventar in Display & Video 360 bezahlen Sie **10,00 €** für die Impressionen, wenn Sie mit diesem Betrag der Höchstbietende sind. In einer Erstpreisauktion zahlen Sie den Betrag, den Sie tatsächlich geboten haben, wenn Sie das Höchstgebot abgeben. Das bedeutet, dass Sie für die Impressionen genau den Betrag bezahlen, den Sie geboten haben, in diesem Fall 10,00 €. Dies unterscheidet sich von der Zweitpreisauktion, bei der der Höchstbietende nur den Betrag des zweithöchsten Gebots plus einen Aufschlag zahlen würde. Bei der Erstpreisauktion gibt es keine Anpassung des Gebotsbetrags, sodass der tatsächliche Gebotsbetrag für die Impressionen bezahlt wird. Die Optionen 10,01 € oder 9,99 € sind nicht korrekt, da sie den Mechanismus der Erstpreisauktion nicht widerspiegeln, und 5,00 € entspricht nicht dem Gebotsbetrag und ist daher ebenfalls nicht zutreffend. Daher ist es korrekt, dass Sie in diesem Fall für die Impressionen den Betrag von 10,00 € zahlen.