In welche Kategorie der Google Ads-Richtlinie fällt die unverantwortliche Datenerhebung?
- Unzulässige Praktiken
- Unzulässige Inhalte
- Eingeschränkt zulässige Inhalte
- Redaktionelle Standards
Erläuterung:
Unverantwortliche Datenerhebung fällt unter die Kategorie „Unzulässige Praktiken“ in den Google Ads-Richtlinien. Diese Kategorie umfasst Handlungen, die gegen die Grundsätze von Google verstoßen und als unethisch oder schädlich angesehen werden. Die unverantwortliche Erhebung von Daten bezieht sich auf Praktiken, bei denen personenbezogene Informationen von Nutzern ohne deren informierte Zustimmung gesammelt oder verwendet werden. Solche Praktiken können zu einer Verletzung der Privatsphäre der Nutzer führen und deren Vertrauen in die Plattform beeinträchtigen. Google verpflichtet sich, die Sicherheit und den Schutz der Nutzerdaten zu gewährleisten, weshalb jegliche Form der Datenakquise, die ohne angemessene Transparenz und Zustimmung erfolgt, als unzulässig gilt. Durch die Klassifizierung solcher Praktiken als „unzulässig“ stellt Google sicher, dass Werbung auf der Plattform nur auf ethische und verantwortungsvolle Weise durchgeführt wird. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Nutzer und der Wahrung der Integrität der Werbeplattform, indem sie sicherstellt, dass alle Beteiligten die Datenschutzrichtlinien einhalten und transparent mit Nutzerdaten umgehen.