Ihr Kunde, ein weltweit bekanntes Unternehmen für rezeptfreie Körperpflegeprodukte, möchte einen synchronisierten Deal in Display & Video 360 verhandeln. Wer muss die Verhandlung des Deals initiieren, wenn bei einer Anzeigenplattform synchronisierte Deals verwendet werden?
- Ihr Ansprechpartner bei Display & Video 360
- Der Publisher
- Der Werbetreibende
- Der Publisher und der Werbetreibende
Erläuterung: Wenn bei einer Anzeigenplattform synchronisierte Deals verwendet werden, muss der Werbetreibende die Verhandlung des Deals initiieren. Bei synchronisierten Deals handelt es sich um Vereinbarungen zwischen einem Werbetreibenden und einem Publisher, die über eine Anzeigenplattform wie Display & Video 360 abgeschlossen werden. Diese Deals werden synchronisiert, was bedeutet, dass der Werbetreibende und der Publisher jeweils ihre eigenen Seiten der Vereinbarung auf der Plattform einrichten und verhandeln müssen. Der Werbetreibende ist in diesem Fall die Partei, die die Initiative ergreift, um den Deal zu starten und die Details zu verhandeln, während der Publisher die Möglichkeit hat, die Bedingungen zu akzeptieren oder abzulehnen. Die anderen Optionen wie der Ansprechpartner bei Display & Video 360, der Publisher allein oder der Publisher und der Werbetreibende gemeinsam sind möglicherweise an der Durchführung des Deals beteiligt, jedoch ist es der Werbetreibende, der in erster Linie die Verhandlungen initiieren muss, um den synchronisierten Deal abzuschließen. Daher ist die richtige Antwort ‘Der Werbetreibende’.