Partner A hat seine Eigentumsrechte in Japan festgelegt und Partner B beansprucht Eigentumsrechte am selben Inhalt in Korea. Partner A hat eine Abgleichsrichtlinie für eine weltweite Monetarisierung festgelegt. Partner B hat durch eine Abgleichsrichtlinie festgelegt, dass der Inhalt weltweit beobachtet werden soll. Welche Richtlinie wird angewendet, wenn in einem Nutzervideo eine Übereinstimmung festgestellt und Anspruch auf diesen Inhalt erhoben wird?
- In Japan und Korea monetarisieren
- In Japan und Korea beobachten
- Keine Richtlinie
- In Japan monetarisieren, in Korea beobachten